Verlässlichkeit ist die Grundlage,
ohne die Zusammenleben nicht möglich ist.
(Thomas von Aquin)
AGB der Hephaistos Weiterbildung Schweiz GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Weiterbildungsveranstaltungen (Seminare und Curricula), die von Hephaistos Weiterbildung Schweiz GmbH (nachfolgend „Veranstalter") angeboten werden.
- Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers und die Anmeldebestätigung durch den Veranstalter in Textform zustande. Die Anmeldung kann über die Online-Anmeldung oder per Anmeldeformular (Email) erfolgen.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die jeweils vorgegebene Opt-In-Funktion an.
§ 3 Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter
- Der Veranstalter behält sich vor, Seminare und Curricula bei Anmeldung von weniger als 9 Teilnehmern bis spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen.
- Im Falle einer Absage nach Absatz (1) wird der Teilnehmer unverzüglich informiert, er erhält die bereits gezahlten Gebühren vollständig und unverzüglich zurück. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ihm durch die Absage ein weitergehender Schaden entstanden ist.
- Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich informieren und ihm nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Kann kein Ersatztermin angeboten werden oder nimmt der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahr, erhält der Teilnehmer die bereits gezahlten Gebühren vollständig und unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 4 Änderung von Veranstaltungsdetails
- Der Veranstalter behält sich Änderungen des Veranstaltungsortes, der Termine und der Lehrtrainer vor, sofern dies aus wichtigem Grund erforderlich ist und die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind.
- Wesentliche Änderungen der Veranstaltungsthemen sind nur zulässig, wenn diese aufgrund unvorhersehbarer Änderungen der rechtlichen oder fachlichen Rahmenbedingungen erforderlich werden.
- Bei wesentlichen Änderungen nach Absatz 2 hat der Teilnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
- Der Veranstalter wird den Teilnehmer über Änderungen unverzüglich in Textform informieren.
§ 5 Informationen zur Veranstaltung
Der Teilnehmer erhält spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn alle notwendigen Informationen zur Anfahrt, zu den Veranstaltungszeiten, zur Unterkunft und sonstigen organisatorischen Details.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Die Rechnung wird dem Teilnehmer spätestens 10 Wochen vor Seminarbeginn zugesandt. Auf Wunsch kann die Rechnung auch früher erstellt werden.
- Die Zahlung ist innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Teilnehmer ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu erheben. Für Mahnungen kann der Veranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr von CHF 20 pro Mahnung erheben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
- Vereinbarte Ratenzahlungen stellen lediglich eine Zahlungserleichterung dar und berühren die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht. Gerät der Teilnehmer mit einer Rate in Verzug, kann der Veranstalter den gesamten noch ausstehenden Betrag sofort fällig stellen.
- Bei Nichtzahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung bis zum Veranstaltungsbeginn ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Stornierung und Umbuchung
- Bei Einzelseminaren kann der Teilnehmer bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Kursgebühr, höchstens jedoch CHF 500. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweisvorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei Curricula kann der Teilnehmer bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Kursgebühr, höchstens jedoch CHF 500. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei einer späteren Abmeldung sowie bei Nichterscheinen bleibt die gesamte Kursgebühr geschuldet.
- Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Zustimmung des Veranstalters darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden, insbesondere wenn die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung nicht erfüllt sind.
- Die Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn der Teilnehmer an einzelnen Seminartagen oder Modulen eines Curriculums nicht teilnehmen kann. Nicht besuchte Veranstaltungsteile begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Veranstaltungsteile oder auf Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen eines späteren Durchführungszyklus besteht nicht. Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform. Für die Wahrung der Fristen ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter massgebend.
- Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungs- und Gesundheitsschutz selbst verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
§ 8 Urheberrecht
Veranstaltungsbegleitende Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers vervielfältigt werden. Eine gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§ 9 Zulassung und Zertifikate
- Über die Zulassung zu Weiterbildungen sowie über die Anerkennung bereits absolvierter Aus- und Weiterbildungen entscheidet der Veranstalter.
- Zertifikate, Teilnahmebestätigungen oder sonstige Ausbildungsnachweise werden nur erteilt, wenn die jeweiligen Ausbildungsanforderungen erfüllt und sämtliche fälligen Kursgebühren vollständig bezahlt sind.
§ 10 Haftung
- Der Veranstalter haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, bleibt vorbehalten.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Veranstalter nicht für den Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Gegenständen sowie für Schäden, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der An- und Rückreise oder dem Aufenthalt am Veranstaltungsort entstehen.
- Die Teilnehmenden haften für sämtliche von ihnen verursachten Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtungen, technischen Geräten oder sonstigem Eigentum des Veranstalters oder Dritter.
§ 11 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschliesslich zur Durchführung der Veranstaltung und zur Erfüllung vertraglicher Pflichten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter www.hephaistos.org/informationen/datenschutz
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Horgen ZH, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 31.07.2026
Hephaistos Weiterbildung Schweiz GmbH
Waldeggstrasse 34 - 8810 Horgen
Bankverbindung:
IBAN: CH30 0900 0000 1687 4439 5
BIC POFICHBEXXX
UID: CHE-358.661.284